"Messe und Börse für Waffen, Munition, Schießsport und Militaria"
Waffenbörse - Militariabörse - Sammlerbörse
Auflösung von Erbschaften:
Sie haben Waffen oder Militariaartikel geerbt? Sie haben keine Verwendung dafür?
Bevor Sie die Gegenstände in den Müll werfen, ist es besser ihre Erbschaft zu verkaufen.
Unser Team berät sie gerne wie hier am besten vorgegangen wird.
Wir sagen Ihnen wie man eventuell meldepflichtige Waffen bei der Behörde registriert und beraten Sie über die gesetzlichen Vorschriften.
Wir können Ihnen auch gerne den ungefähren Wert der Artikel nennen, damit sie beim Verkauf nicht über´s Ohr gehauen werden.
Wenn Sie einen Messestand bei unseren Börsen buchen, können Sie hier die Artikel dem richtigen Fachpublikum anbieten.
Historische Rolle von Sammlertreffen:
Sammlertreffen sind für klassische Sammelhobbies wichtige Veranstaltungen für Neuerwerbungen, Tausch, Verkauf und zum Kontakte knüpfen. Seien die Gegenstände Briefmarken, Münzen, Uhren oder eben auch Waffen und Militaria.
Auf derartigen Treffen, oft auch „Börsen“ genannt, finden Sammler oder andere an einschlägigen Themen Interessierte eine reiche Auswahl an interessanten Stücken oder auch nur Informationen. Das Motto lautet: Ankauf, Verkauf, Tausch oder bloß das Ausstellen interessanter Stücke der eigenen Produktpalette ohne Verkaufsabsicht.
An wen richten sich unsere Sammlertreffen?
Unsere Sammlertreffen sind gedacht für Waffenhändler und -produzenten, Sport- und Traditionsschützen, Jäger, Waffen-, Uniform- und Ordenssammler, militärhistorisch Interessierte, Reenactors, Auflösungen von Erbschaften, Ausstatter bzw. Requisiteure für Theater und Film, Kuratoren von öffentlichen Sammlungen und viele mehr.
Die Ursprünge von Sammlertreffen:
Private Sammlungen sind neben staatlichen Museen und Bibliotheken wichtige Bewahrer wertvoller kultur- und technikgeschichtlicher Gegenstände, nicht selten auch von Unikaten, die bei Versteigerungen internationaler Auktionshäuser Spitzenpreise erzielen. Derartige Stücke sind freilich auf unseren Treffen kaum noch zu finden, die Sammlertreffen haben vielmehr einen gewissen Flohmarktcharakter.
Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs in Europa spielen Sammlertreffen aber auch eine wichtige Rolle in der Völkerverständigung. Vor allem aus den Nachfolgestaaten der österreichisch-ungarischen Monarchie, zuvor hinter dem Eisernen Vorhang eingeschlossen, kommen viele interessierte Besucher, die hier auch das eine oder andere Souvenir aus der gemeinsamen Zeit vor 1918 erwerben. So gesehen bilden die Sammlertreffen einen wichtigen Baustein für das Zusammenwachsen Europas im Sinne der Europäischen Union.
Eintrittspreise
Der Eintritt beträgt € 5,-- pro Besucher für Mitglieder_des_ISB wenn sie den "Internationalen Schützenpass" vorzeigen.
Damen als Begleitperson und Jugendliche bis 18 Jahre, sowie Grundwehrdiener und Zivildiener haben freien Eintritt.
Für alle anderen Besucher beträgt der Eintrittspreis € 10,--.
Eine Mitgliedschaft zahlt sich also aus: Wenn ihr 4 Sammlertreffen besucht, seid ihr gratis Mitglied, könnt von vielen weiteren Vorteilen profitieren und durch eure Mitgliedschaft unsere Lobby für den legalen Waffenbesitz unterstützen.
Alle Besucher haben am Tag der Veranstaltung von 08:00 bis 12:00 Uhr Eintritt, außerhalb dieser Zeiten ist es für Besucher nicht gestattet das Veranstaltungsgelände zu betreten.
Zeitrahmen
Der Besuch des Sammlertreffens ist von 08:00 bis 12:00 Uhr am Ausstellungstag möglich.
Rauchverbot
Am gesamten Veranstaltungsgelände herrscht am Aufbau- und Ausstellungstag ein ausnahmsloses feuer- und veranstaltungspolizeiliches vorgeschriebenes Rauchverbot – auch für E-Zigaretten oder ähnliches (außer am gekennzeichneten Raucherplatz). Personen, die dagegen verstoßen, können von den Organisatoren der Veranstaltung verwiesen und gemäß Feuerpolizeigesetz angezeigt werden.
Einhaltung von Gesetzen
Die Besucher sind verpflichtet, sämtliche einschlägige Rechtsvorschriften, insb. das Waffengesetz 1996 (BGBl. I Nr. 12/1997) in der geltenden Fassung sowie das Abzeichengesetz (BGBl. Nr. 84/1960) i.d.g.F., einzuhalten. Verstößt ein Besucher offensichtlich gegen eine gesetzliche Vorschrift, sind die Organisatoren verpflichtet, ihn der Veranstaltung zu verweisen und Anzeige zu erstatten.
Film- und Fotografierverbot
Fotografieren und Filmen oder das Erstellen von Tonaufnahmen ist für Besucher und Aussteller am gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Personen, die dagegen verstoßen und fotografieren/filmen/aufzeichnen, werden der Veranstaltung verwiesen und gemäß DSGVO angezeigt.
Der Veranstalter behält sich vor Bild-, Film- und Tonaufnahmen von der Veranstaltung zu erstellen und diese Aufnahmen im Internet und anderen Medien zu veröffentlichen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden.
Tierverbot
Haustiere (Hunde, etc.) sind am gesamten Veranstaltungsgelände verboten.
Verbot von Lebensmittel und Flüssigkeiten
Aus hygienischen Gründen dürfen keine eigenen Lebensmittel auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art auf das gesamte Veranstaltungsgelände verboten.
Beim Eingang werden Taschen- und Gepäckskontrollen durchgeführt.
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