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In Österreich sind der Besitz und das Führen von Waffen streng geregelt. Der Waffenschein ist dabei ein zentrales Element und wichtig für viele Waffenbesitzer. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte des Waffenscheins in Österreich einfach erklärt.
Mit einem Waffenschein ist das Führen von Schusswaffen, die keine Faustfeuerwaffen sind, erlaubt. Das Waffengesetz von 1986 sah ihn für Personen vor, die (unter anderem) keinen Waffenpass oder eine gültige Jagdkarte hatten, aber dennoch einen Nachweis über den Bedarf zum Führen dieser Waffen erbringen konnten.
Heutzutage werden keine Waffenscheine mehr ausgestellt.
Ein vor dem 1. Juli 1997 ausgestellter Waffenschein gilt nun als Waffenpass.
Stattdessen gibt es heute zwei wichtige Waffenrechtliche Dokumente:
- Waffenbesitzkarte (WBK): Diese erlaubt den Besitz von Schusswaffen, jedoch nicht das Führen in der Öffentlichkeit.
- Waffenpass (WP): Dieser erlaubt das Führen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit.
Um einen Waffenpass oder eine Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mindestalter: Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Zuverlässigkeit: Eine Überprüfung wird durchgeführt. Vorstrafen oder psychische Erkrankungen können den Antrag negativ beeinflussen.
- Waffenrechtliche Kenntnisse: Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Waffen verfügt. Dies geschieht durch theoretische und praktische Prüfungen.
- Bedarf: Ein legitimer Grund für den Waffenschein muss nachgewiesen werden, etwa für Sport, Jagd oder Selbstverteidigung.
1. Antragstellung: Der Antrag muss bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
2. Überprüfung: Die Zuverlässigkeit und Kenntnisse des Antragstellers werden überprüft.
3. Entscheidung: Nach der Prüfung wird über den Antrag entschieden. Bei positiver Entscheidung erhält der Antragsteller den Waffenschein.
Mit dem Waffenschein gehen sowohl Rechte als auch Pflichten einher. Der Inhaber darf eine Schusswaffe führen, muss jedoch die Waffe sicher aufbewahren und regelmäßig an Schulungen teilnehmen.
Verstöße gegen das Waffengesetz können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie Geldstrafen oder den Entzug des Waffenscheins.
Bevor Sie eine Schusswaffe erwerben können, müssen Sie einen persönlichen Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Bezirkspolizeikommissariat einreichen. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis)
- Nachweis des akademischen Grades (sofern nicht im Zentralen Melderegister hinterlegt)
- Biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis des Bedarfs (Waffenpass)
- Psychologisches Gutachten im Original
- Bestätigung über den sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen
Sobald alle erforderlichen Dokumente eingereicht wurden, wird der beantragte Schein ausgestellt. Beachten Sie, dass Ausstellungsgebühren anfallen können. Die meisten Schießstände bieten auch eine Ausbildung und ein Psychologisches Gutachten direkt vor Ort an. Kontaktieren Sie dazu den Schießstand Ihres vertrauens.
Der Waffenpass und die Waffenbesitzkarte sind essenzielle Dokumente für den rechtlichen Umgang mit Schusswaffen in Österreich. Während der Waffenpass das Führen von Waffen erlaubt, dient die Waffenbesitzkarte lediglich dem Besitz. Beide Dokumente erfordern einen Nachweis über den Bedarf und unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen.
Um einen Waffenpass in Österreich zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Wohnsitz: Nachweis eines österreichischen Wohnsitzes.
- Alter: Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Zuverlässigkeit: Der Antragsteller muss ein verlässlicher EU-Bürger sein und darf keine strafrechtlichen Verurteilungen haben.
- Psychologischer Test: Ein psychologischer Test ist erforderlich.
Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B, nicht jedoch zum Führen. Der Waffenpass erlaubt das Führen dieser Schusswaffen.
Mit dem Waffengesetz 1996 wurde der Europäische Feuerwaffenpass eingeführt, der die Berechtigung darstellt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedsstaat der EU mitzunehmen.
Der Umgang mit Waffen erfordert höchste Vorsicht. Sie müssen so aufbewahrt werden, dass unbefugte Personen keinen Zugriff haben. Eine Schusswaffe ist sicher verwahrt, wenn sie in einem einbruchshemmenden Behältnis, wie einem Safe oder Waffenschrank, aufbewahrt wird.
Seit 1. Oktober 2012 werden Schusswaffen aller Kategorien im Zentralen Waffenregister erfasst. Beim Kauf von Waffen der Kategorien C und D registriert der Händler diese im Zentralen Waffenregister und stellt eine Bestätigung aus. Bei Käufen von Privatpersonen müssen die Waffen innerhalb von sechs Wochen registriert werden.
Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
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