Privater Waffenverkauf

Privater Waffenverkauf in Österreich: Wie läuft das ab und was muss ich beachten?

Wir haben gute Nachrichten: In Österreich ist es grundsätzlich erlaubt, Waffen privat zu verkaufen. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Hier ein kurzer Überblick:


Wichtige Unterscheidung:

Zunächst muss geklärt werden, welche Art von Waffe verkauft wird. Es gibt die Kategorien B und C.

  • Kategorie B umfasst Faustfeuerwaffen (Pistolen, Revolver und halbautomatische Langwaffen). Hier ist die zuständige Behörde am Hauptwohnsitz des Käufers für die Ummeldung der Waffe verantwortlich. Der Kaufvertrag sollte entweder persönlich bei der Behörde abgegeben oder per E-Mail übermittelt werden. Die Behörde führt dann die Ummeldung im zentralen Waffenregister (ZWR) durch.

  • Kategorie C umfasst Büchsen und Schrotflinten. Hier übernimmt der Waffenhändler die Ummeldung im ZWR.


Versand von Waffen und Munition:

Der Versand von Waffen und Munition ist in Österreich generell verboten, mit Ausnahme von Waffenhändlern. Daher ist eine persönliche Übergabe unerlässlich. Alternativ kann der Versand über einen Waffenhändler abgewickelt werden, der die Waffe an einen anderen Händler am Zielort in der Nähe senden darf, wo sie abgeholt werden kann.


Kaufvertrag:

Vertrag Blog Gebrauchtwaffen Österreich

Ein Kaufvertrag ist PFLICHT. Welche Angaben müssen enthalten sein?


Daten von beiden Seiten, Verkäufer und Käufer:

  • Vorname, Nachname
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Ausweisnummer (z.B. Reisepass oder Personalausweis) sowie die ausstellende Behörde
  • Bei Waffen der Kategorie B: Nummer der Waffenbesitzkarte oder des Waffenpasses


Daten der Waffe:

  • Waffentyp
  • Hersteller
  • Modell
  • Kaliber
  • Herstellernummer
  • Registrierungsnummer

 

Falls Hersteller oder Modell unbekannt sind, können diese als "unbekannt" angegeben werden. Bei Waffen mit mehreren Kalibern (z.B. Drillinge) müssen alle Kaliber aufgeführt werden.


Wichtiges für den Verkäufer:

Es wird empfohlen, Waffen nur an Personen zu verkaufen, die über ein waffenrechtliches Dokument verfügen (Waffenpass, Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte). So stellt man sicher, dass gegen den Käufer kein Waffenverbot besteht.


Wichtiges für den Käufer:

Der Käufer hat nach dem Kauf 6 Wochen Zeit, die Waffe auf seinen Namen registrieren zu lassen. Die Meldung des Verkaufs an die Behörde (ZWR) ist die Verantwortung des Käufers.

Wichtiger Hinweis: Der Käufer sollte immer eine Registrierungsbestätigung der Waffe im zentralen Waffenregister verlangen, um auf der sicheren Seite zu sein.


Unsere Empfehlung:

Treffen Sie sich mit dem Verkäufer auf einem Schießstand und testen Sie die Waffe ausführlich auf Funktion und Sicherheit. Somit können beide Parteien ein Geschäft mit gutem Gewissen abschliessen.

LINK ZUM KAUFVERTRAG Private Gebrauchtwaffen

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